Grundlagen (III)
- Regelwerke
Wichtige Regelwerke der Betoninstandsetzung:
- DAfStb-Richtlinie (RL SIB-DAfStb)
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
(Instandsetzungs-Richtlinie)
Ausgabe: Oktober 2001
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
> nur käuflich zu erwerben:
siehe Links & Downloads
- Zusätzliche Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie
- Technische Regel (TR) Instandhaltung von Betonbauwerken
Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Ausgabe: Mai 2020 - Zusätzliche Erläuterungen zu Technische Regel (TR)
- ZTV-ING
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Herausgeber: Bundesanstalt für Straßenwesen (bast)
und Richtlinien für Ingenieurbauten
Teil 3: Massivbau
Abschnitt 4: Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
Ausgaben:
Dezember 2013 (2013/12) und
Oktober 2017 (2017/10)
aber auch Teil 1: Allgemeines, Abschnitte 1 - 3
Ausgabe: laufende Anpassung über das Internet
> kostenloser Download: siehe Links & Downloads - Zusätzliche Erläuterungen zur ZTV-ING
- DIN EN 1504
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken
- Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und Beurteilung der Konformität
Teile 1 - 10
Teil 01: Definitionen
Teil 02: Oberflächenschutzsysteme für Beton
Teil 03: Statisch und nicht statisch relevante Instandsetzung
Teil 04: Kleber für Bauzwecke
Teil 05: Injektion von Betonbauteilen
Teil 06: Verankerung von Bewehrungsstäben
Teil 07: Korrosionsschutz der Bewehrung
Teil 08: Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität
Teil 09: Allgemeine Prinzipien für die Anwendung von Produkten und Systemen
Teil 10: Anwendung von Produkten und Systemen auf der Baustelle,
Qualitätsüberwachung der Ausführung
> nur käuflich zu erwerben: siehe Links & Downloads
- ZTV-W (LB 219)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W)
für die Instandsetzung der Betonbauteile
von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219)
Ausgabe: 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt
> kostenloser Download: siehe Links & Downloads
Dieses Regelwerk wurde in allen Landesbauordnungen aufgenommen und stellt die "Anerkannten Regeln der Technik" dar. Es wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik in die "Musterliste der Technischen Baubestimmungen" aufgenommen und ihre Einhaltung ist somit vertraglich und rechtlich verpflichtend.
Die DAfStb-Richtlinie vom Oktober 2001 befindet sich zur Zeit in Überarbeitung und soll künftig unter der Bezeichnung Instandhaltungs-Richtlinie (Achtung: Instandhaltung statt Instandsetzung!) erscheinen.
Die Überarbeitung der Richtlinie stellt eine notwendige Anpassung an die europäische DIN EN 1504 dar.
Der Termin zur Neuauflage der Richtlinie musste bereits mehrfach verschoben werden, da aufgrund des vorliegenden Gelbdruckes über eintausend Einsprüche eingegangen sind.
siehe auch: Zusätzliche Erläuterungen zu Technische Regel (TR)
Teil 1 – Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung
Teil 2 – Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung
Die aktuelle Fassung der DIBt-TR kann kostenlos von DIBt-Seite heruntergeladen werden. Siehe Links & Downloads
Mitteilung des DIBt vom 19. Januar 2021:
"Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken, neu ab Januar 2021.
Mit Abschluss des europäischen Notifizierungsverfahrens und Zustimmung in den Gremien der Bauministerkonferenz im Dezember 2020 wird die neue Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung), Teil 1 und Teil 2 (Stand Mai 2020), mit Beginn des neuen Jahres 2021 eingeführt. Dies erfolgt im Zuge der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2020/1 (MVV TB) in den Ländern.
Die TR Instandhaltung ersetzt weite Teile der DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" von Oktober 2001. Deren Aktualisierung und Weiterentwicklung war dringend geboten. Die neue TR Instandhaltung ist unter Federführung des DIBt und breiter Beteiligung aller Fachkreise erarbeitet worden."
siehe Links & Downloads
Auszug aus der Presseinformation der Deutschen Bauchemie vom 03. Februar 2021
"DIBt führt rechtswidriges Regelwerk zur Instandhaltung von Betonbauwerken ein.
...In verschiedenen Publikationen wird der Eindruck erweckt, die Veröffentlichung der
TR Instandhaltung erfolge in gutem Einvernehmen mit der Europäischen Kommission. Dieser Eindruck ist falsch. Im Laufe des im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführten sogenannten Notifizierungsverfahrens hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zur Notifizierung eingereichten Entwürfe für die Teile 1 und 2 der TR Instandhaltung als nicht konform
mit EU-Recht angesehen werden..."
Die Deutsche Bauchemie befürchtet, dass ein "Vertragsverletzungsverfahren droht" und generell die "TR Instandhaltung ist EU-rechtswidrig"
siehe Links & Downloads
Zitat aus "B+B Bauen im Bestand":
"Das DIBt sah sich gezwungen, dieses Regelwerk zu erarbeiten, da die Bauaufsicht dringend auf den Nachfolger der teilweise veralteten „DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ wartet. Es gibt zwar eine im Gelbdruck veröffentlichte Betoninstandhaltungs-richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, aber deren weitere Bearbeitung und Verabschiedung wurde vorerst gestoppt, weil die Deutsche Bauchemie e.V. diesen Entwurf für nicht europarechtskonform hält und mit einer Klage gedroht hat."
siehe Links & Downloads
Die ZTV-ING ist für Baumaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (bmvi) verbindlich und wurde von der Abteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) erstellt. Die "bast" ist die praxisorientierte, technisch-wissenschaftliche Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet des Straßenwesens.
Die ZTV-ING Ausgabe 2013/12 stimmt weitgehend überein mit der DAfStb-Richtlinie Ausgabe 2001, stellt bei Abweichungen aber in der Regel
höhere Anforderung (siehe z.B. Druckwasserstrahlen).
Die Ausgabe 10/2017 der ZTV-ING enthält wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe, so z.B. auch bei der Bezeichnung der Betonersatzstoffe.
Gravierend sind die Änderungen aufgrund des Urteils des EuGH von 2014.
Nachstehend Auszüge aus einer Publikation der BASt:
Neue Regelungen der ZTV-ING 3-4 und 3-5 zur sachkundigen Planung und Ausführung für Schutz- und Instandsetzung von Betonbauteilen
(siehe Links & Downloads )
...Mit der Überarbeitung von ZTV-ING 3-4/3-5 erfolgen alle Festlegungen zur Qualitätssicherung der oben genannten Schutz- und Instandsetzungssysteme künftig nicht mehr in standardisierter Form, sondern projektspezifisch durch den Auftraggeber beziehungsweise den von diesem beauftragten Sachkundigen Planer...
...Als Hilfestellung für den Sachkundigen Planer hat die Bundesanstalt für Straßenwesen spezielle Hinweisblätter erarbeitet...
(siehe Links & Downloads )
...Die projektspezifisch erforderlichen Nachweise sind von der beauftragten bauausführenden Firma an der einzusetzenden Charge zu führen. Dieser projektspezifische Verwendbarkeitsnachweis dürfte in den meisten Fällen erhebliche Aufwände und entsprechende zeitliche Vorläufe bedingen. Aus diesem Grund wird als Alternative eine prüffähige Bescheinigung einer entsprechend Artikel 30 BauPVO qualifizierten Stelle regelmäßig als gleichwertige Alternative anerkannt, sofern diese den Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollumfänglich genügt...
...Auf dieser Grundlage akzeptierte Produkte sowie anerkannte Prüfstellen werden zukünftig nicht mehr in den Zusammenstellungen der BASt geführt; für in der Durchführung befindliche Projekte kann jedoch noch auf bislang gelistete Baustoffe und Baustoffsysteme aus den Zusammenstellungen zurückgegriffen werden. Diese Zusammenstellungen stehen zudem für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2018 als alternativer Nachweis der Verwendbarkeit (und Übereinstimmung) zur Verfügung...
Es handelt sich um die europäische Norm, die in der "Technischen Regel (TR)" umgesetzt wurde und die in der neuen Ausgabe der DAfStb-Instandhaltungsrichtlinie berücksichtigt werden muss.
Die ZTV-W ist für (Wasser-)Baumaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (bmvi) verbindlich und wurde von der "Bundesanstalt für Wasserbau" erstellt. Diese Abteilung des bmvi ist die zentrale technisch-wissenschaftliche Bundesoberbehörde in den Bereichen des Aus- und Neubaus, des Betriebs und der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen.
- Weitere Regelwerke
- Neben vorgenannten Regelwerken sind weiterhin zu berücksichtigen:
- DIN EN 206 mit der DIN 1045 - Beton, Stahlbeton, Spannbeton
- Die VOB - Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen -
hier speziell der Teil C mit den Normen: - DIN 18 314 Spritzbetonarbeiten
- DIN 18 551 Spritzbeton, Herstellung und Prüfung
- DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
- DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
Vorgenannte DIN-Normen beziehen sich auf oben genannte Regelwerke und ergänzen den Umfang bzgl. Ausschreibung und Abrechnung. Auch werden Musterausführungsbeispiele aufgezeigt.
- Zusammenfassung:
- DAfStb-Richtlinie (RL SIB-DAfStb) | Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen | Ausgabe 2001
- TR | Technische Regel - Instandhaltung von Betonbauwerken | Teile 1 + 2
- ZTV-ING | Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten
- DIN EN 1504 | Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken
- ZTV-W | Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau - Leistungsbereich 219